Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! - Qualifizierungschancengesetz
Wofür kann die Förderung genutzt werden?
- Berufliche bzw. betriebliche Weiterbildung im Job mit dem Ziel, den Arbeitsplatz auch zukünftig zu sichern.
- Weiterbildung während der Kurzarbeit.
Wer wird gefördert?
Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die Chancen für die Qualifizierung von Arbeitnehmern stärken und Arbeitsplätze für die Zukunft sichern.
Die Weiterbildungskosten für die Mitarbeiter*innen können abhängig von der Unternehmensgröße bis zu 100% übernommen werden, wenn
- Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden, die über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassungsweiterbildung hinausgehen,
- die Weiterbildung mehr als drei Wochen (120 Unterrichtsstunden) dauert und außerhalb des Unternehmens stattfindet bzw. von einem externen Anbieter durchgeführt wird.
- der Bildungsträger für die Durchführung der Maßnahme eine AZAV-Zertifizierung nachweisen kann.
Beschäftigte, die das 45. Lebensjahr vollendet haben oder schwerbehindert sind, können unabhängig von der Unternehmensgröße bis zu 100% gefördert werden. Arbeitgeber können zusätzlich Lohnkostenzuschüsse erhalten, sofern die Beschäftigten während der Weiterbildung eine Lohnfortzahlung erhalten.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein und können damit eine AZAV-zertifizierte Weiterbildung besuchen. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit in Verbindung.