Teilhabechancengesetz
Wer wird gefördert?
Mit dem Teilhabechancengesetz werden gefördert:
- Langzeitarbeitslose, die (wieder) in den Arbeitsmarkt einsteigen möchten
- Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen möchten
Wofür kann die Förderung genutzt werden?
Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
Dabei sind beiden Seiten Möglichkeiten geboten.
Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.
Im Rahmen der Einstellungsförderung können Arbeitgeber je nach Instrument und den individuellen Voraussetzungen bis zu 100% Lohnkostenzuschuss auf max. 5 Jahre beantragen.
Arbeitnehmer bekommen bereits vor der Einstellung sowie in den ersten Monaten der Eingleiderung Unterstützung durch individuelle Coachings sowie ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen, die ihnen den Wiedereinstieg erleichtern sollen. In individuellen Coachings“ erhalten die Teilnehmer*innen u. a. Unterstützunh in den Bereichen Konfliktintervention, Motivation, Kommunikation, Zeitmanagement und Arbeitsorganisation. Fachliche Themen aus unserem Themenkatalog können innerhalb von Weiterbildungen und individuellen Einzeltrainings vermittelt werden.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Ansprechpartner für sowohl (potentielle) Arbeitnehmer als auch einstellungswillige Arbeitgeber ist das Jobcenter. Bitte fragen Sie Ihren jeweiligen Ansprechpartner nach Förderungen über die Paragraphen §16e oder §16i SGB II.