Weiterbildung Direkt in Sachsen-Anhalt
Ein Förderprogramm der Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt
Wofür kann die Förderung genutzt werden?
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt Arbeitnehmer*innen einen Zuschuss für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung, um Fähigkeiten zu erweitern und Kompetenzen zu entwickeln.
Die Förderung kann auch von Auszubildenden und Berufsschülern genutzt werden, um berufsspezifische und branchenübergreifende Zusatzqualifikationen zu erwerben.
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer*innen mit einem durchschnittlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro
- Arbeitslose ohne Leistungsanspruch nach SGB II/III
- volljährige Auszubildende bzw. Berufsschüler
Sie erhalten für die Teilnahme an einer Weiterbildung bis zu 60% bis 90% Zuschuss, in Abhängigkeit des Einkommens sowie weiteren Faktoren, Gesamtkosten ab 1.000 Euro bzw. bei Zusatzqualifikationen im Rahmen von ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen ab 500 Euro.
Wie erhalten Sie die Förderung?
- Vor Beginn der Weiterbildung stellen Sie einen Förderantrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. sechs bis acht Wochen. - Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides durch die IB können Sie sich zur Weiterbildung anmelden.
- Sie nehmen an der Weiterbildung teil und begleichen die Rechnung.
- Nach Abschluss der Teilnahme reichen Sie die Unterlagen sowie den Teilnahmenachweis bei der IB ein und erhalten die Fördersumme.