Weiterbildungsrichtlinie Thüringen: Anpassungsqualifizierung
Wofür kann die Förderung genutzt werden?
Die GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH stellt Förderung der beruflichen Weiterbildung von Mitarbeitergruppen zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Thüringer Unternehmen bereit.
In Abhängigkeit der Unternehmensgröße ist eine Förderung von bis zu 50% der Gesamtausgaben für das Weiterbildungsprojekt möglich.
Wer wird gefördert?
- Mitarbeitergruppen aus Thüringer Unternehmen
Wie erhalten Sie die Förderung?
- Beratung und Erstellung der Unterlagen für die Voranfrage durch das Bildungszentrum.
- Einreichung des Antrags bei der GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH.
Der Antrag muss ca. zwei Monate vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden. - Nach Eingang des Bewilligungsbescheid können Sie die Weiterbildung durchführen.
- Danach erfolgt die Mittelabforderung bei der GFAW durch das Bildungszentrum.