Träger- und Maßnahmezulassung nach AZAV für geförderte Weiterbildung und Umschulungen
Qualitätssicherung und Zulassung der Robotron Bildungszentren
Die wichtigste Voraussetzung, um als Weiterbildungsträger nach den Paragraphen 81 und 45 des SGB III anerkannt zu werden, ist ein nachweisbar eingesetztes Qualitätsmanagement-System im Unternehmen. Nur bei Vorliegen einer entsprechenden Zertifizierung ist ein Bildungsträger berechtigt, Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten und durchzuführen, die durch Kostenträger wie die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert bzw. finanziert werden.
In Frage kommen beispielsweise ein System nach DIN EN ISO 9001, die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung), das Bildungs-Qualitäts-Management (BQM) des Bundesverbands der Träger beruflicher Weiterbildung e.V. (BBB) oder das QM-Stufenmodell (PAS 1037:2004), das auf kleine Unternehmen zugeschnitten ist.
Die Robotron Bildungs- und Beratungszentrum GmbH stellt sich regelmäßig der freiwilligen Überwachung durch die fachkundige Stelle Dekra Certification GmbH und ist dadurch sowohl mit ihren Standorten als auch mit allen angebotenen Maßnahmen im Geltungsbereich des § 45 SGB III bzw. der §§ 81 ff. SGB III gemäß AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert.