Die Teilnahme an diesen individuellen Weiterbildungen kann gefördert werden:
- nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 4 bzw. Nr. 5 SGB III mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters,
- durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
- durch Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften.
Die Maßnahmen sind gemäß AZAV zertifiziert unter der Nummer 31M0313041/1.