Fördermöglichkeiten
Gibt es für meine Weiterbildung eine Förderung?
Bund und Länder fördern Arbeitssuchende, Arbeitgebende und Arbeitnehmende durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für geplante Weiterbildungen mit bis zu 100% der entstehenden Lehrgangskosten.
Die Fülle der verschiedenen Förderprogramme sowie die damit verbundenen Regularien und Voraussetzungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und lassen einen leicht den Überblick verlieren.
Durch fehlende Informationen wird die Auswahl der bestmöglichen Variante für die eigene Fortbildung und deren Beantragung oftmals sehr umständlich.
In Ihrem Robotron Bildungszentrum vor Ort werden Sie umfassend beraten. So finden Sie das für Sie optimale Förderverfahren, mit dem Sie Zeit und Geld sparen.
Weiterbildungsprämie & Weiterbildungsgeld für Umschulungen
Die Weiterbildungsprämie können Teilnehmende unserer Umschulungen nach erfolgreichen bestehen des Teil 1 und Teil 2 ihrer Abschlussprüfung erhalten. Wer die Weiterbildungsprämie bekommt, entscheiden die Berater*innen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters im eigenen Ermessen. Grundsätzlich richtet sich die Weiterbildungsprämie an Menschen die arbeitslos sind, in Gefahr sind, arbeitslos zu werden oder keinen beruflichen Abschluss haben. Die Höhe der Weiterbildungsprämie richtet sich nach den bestandenen Prüfungsteilen und kann bis zu 2.500 € betragen und ist steuerfrei.
Zudem können Teilnehmende einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung (Umschulung) 150 € pro Monat Weiterbildungsgeld erhalten. Diese finanzielle Unterstützung steht Empfänger*innen von Arbeitslosengeld und Bürgergeld bzw. der Grundsicherung zur Verfügung und kann bis zu drei Jahre lang für die Dauer der berufsabschlussbezogenen Qualifizierung gewährt werden.
Fördermöglichkeiten für Unternehmen bzw. Arbeitnehmende (Privatpersonen)
- SAB Förderung für berufliche Weiterbildung in Sachsen
- IB Förderung für betriebliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt
- TLVwA Förderung für berufliche Weiterbildung in Thüringen
- Teilhabechancengesetz & Qualifizierungschancengesetz (Bundesagentur für Arbeit)
- Anfrage zur Qualifizierung von Mitarbeitenden in der Kurzarbeit