SAB Förderung von beruflichen Weiterbildungen in Sachsen
Wofür können die Förderungen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) genutzt werden?
für betriebliche Weiterbildungen
von Unternehmen
Die SAB fördert unternehmerische Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung zum Aufbau bzw. zur Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen von Mitarbeitenden mit dem Ziel deren Beschäftigungsfähigkeit auszubauen und zu erhalten.
für berufsbezogene Weiterbildungen
von Arbeitnehmenden / Privatpersonen
Auch natürliche Personen können für individuell berufsbezogene Weiterbildung von der SAB Förderungen erhalten. Darunter fallen Weiterbildungsmaßnahmen zur Stärkung und zum Aufbau überfachlicher und fachlicher Qualifikationen und Kompetenzen, welche die individuellen Beschäftigungschancen steigern.
Wer wird gefördert und welche Voraussetzungen bestehen?
Unternehmen
mit bis zu 500 Mitarbeiter*innen
Vorausgesetzt der Sitz oder die Niederlassung des Unternehmens befindet sich im Freistaat Sachsen. Zudem haben die Teilnehmenden ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen. Zu den Teilnehmenden gehören Unternehmer*innen, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werksstudent*innen und Praktikant*innen.
Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung müssen mindestens 700,00 € betragen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 €. Fahrt- und Unterbringungskosten sowie die Umsatzsteuer sind nicht förderfähig.
Natürliche Personen
Arbeitnehmer*innen / Privatpersonen
Förderberechtigt sind Arbeitnehmer*innen, die Ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben, mit einem bestehendem Arbeitsverhältnis erwerbstätig sind und ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen von maximal 3.700 € erhalten. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Gesamtausgaben für die Weiterbildung mindestens 700 € betragen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte gilt ein Fördersatz in der Regel von 80 Prozent. Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 €. Fahrt- und Unterbringungskosten sowie die Umsatzsteuer sind nicht förderfähig.
Wie erhalten Sie die SAB Förderung?
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank.
- Neben dem Weiterbildungsangebot Ihres Robotron Bildungs- und Beratungszentrum benötigen Sie einen Nachweis zur Legitamtion (Personalausweiskopie) und einen Gehaltsnachweis von Arbeitnehmenden.
- Erst nach der elektronischen Antragsübermittlung an die SAB, darf die Weiterbildung begonnen werden.
- Nach Abschluss der Weiterbildung im Robotron Bildungs- und Beratungszentrum reichen Sie den Verwendungsnachweis über Ihre Teilnahme bei der SAB ein.
- Danach erhalten Sie den bewilligten Zuschuss ausgezahlt.