Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für individuelle Einzelschulungen
Wofür kann er genutzt werden?
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit soll die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt fördern und Vermittlungshemmnisse abbauen. Der Ansatz ist hier sehr kundenbezogen und berücksichtigt die unmittelbare individuelle Lage der einzelnen Person.
Ein AVGS finanziert Ihnen die Teilnahme an
Wer wird gefördert?
Einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) haben alle arbeitsuchenden Personen, wenn
- ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben ist und
- der Antragsteller während der vergangenen 3 Monate vor Beantragung des AVGS mindestens sechs Wochen arbeitslos ist.
Ein AVGS kann auch ohne Rechtsanspruch beantragt werden. Die Entscheidung liegt in diesen Fällen im Ermessen des Fallmanagers der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Zur Antragstellung und Beratung bezüglich eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Berater der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Sie erhalten nicht nur den Antrag für den AVGS, sondern haben gleichzeitig die Möglichkeit, sich bezüglich der Bedingungen zu informieren. Die Gültigkeitsdauer des AVGS wird durch Ihren Bearbeiter der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters festgelegt, diese beträgt in den meisten Fällen drei Monate.