Bildungsgutschein für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung
Förderung für Arbeitssuchende durch Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter
Wofür kann die Förderung genutzt werden?
Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters erhalten Sie die Finanzierung für die Teilnahme an
Die Maßnahmen müssen jeweils nach AZAV zertifiziert sein.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich vorrangig an Leistungsempfänger gemäß SGB II bzw. SGB III.
Die Antragsteller*innen müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erfolgt sein.
Darüber hinaus muss die Teilnahme notwendig sein,
- um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,
- eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
- weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Inhalte des Bildungsgutscheins sind das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, der regionale und zeitliche Geltungsbereich und natürlich der Weiterbildungsbedarf des Empfängers bzw. der Empfängerin.
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter.