Für die Teilnahme an den auf dieser Seite angebotenen Weiterbildungen, Lehrgängen und Umschulungen können Sie eine finanzielle Förderung bzw. Kostenübernahme beantragen:
- nach SGB II bzw. SGB III mit einem Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter (ehemals ARGE),
- beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD),
- bei Rentenversicherungsträgern oder Berufsgenossenschaften.
Die Maßnahmen sind gemäß Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) durch die DEKRA Certification GmbH sowie die CERTURIA Certification Germany GmbH als fachkundige Stelle zertifiziert. Die Schulungsinhalte sind von der Bundesagentur für Arbeit geprüft.