Teilhabechancengesetz & Qualifizierungschancengesetz
Wofür können die bundesweiten Förderungen genutzt werden?
Teilhabechancengesetz
bei Langzeitarbeitslosigkeit
Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Dabei sind beiden Seiten Möglichkeiten geboten.
Arbeitgebende erhalten Lohnkostenzuschüsse zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Im Rahmen der Einstellungsförderung können Arbeitgebende je nach Instrument und den individuellen Voraussetzungen bis zu 100% Lohnkostenzuschuss auf max. 5 Jahre beantragen.
Arbeitnehmende bekommen bereits vor der Einstellung sowie in den ersten Monaten der Eingliederung Unterstützung durch individuelle Coachings sowie ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen, die ihnen den Wiedereinstieg erleichtern sollen. In individuellen Coachings erhalten die Teilnehmer*innen u. a. Unterstützung in den Bereichen Konfliktintervention, Motivation, Kommunikation, Zeitmanagement und Arbeitsorganisation. Fachliche Themen aus unserem Themenkatalog können innerhalb von Weiterbildungen und individuellen Einzeltrainings vermittelt werden.
Qualifizierungschancengesetz
Die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! fördert berufliche bzw. betriebliche Weiterbildungen im Job mit dem Ziel, den Arbeitsplatz auch zukünftig zu sichern sowie Weiterbildungen während der Kurzarbeit.
Die Wirtschaft ist geprägt von ständiger Bewegung, welche auch die Anforderungen an Arbeitnehmende verändert. Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Unternehmen dabei, die Fähigkeiten und Fachkenntnisse ihrer Mitarbeitenden durch passende Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote auszubauen, um weiterhin zukunftsfähig agieren zu können.
Somit können die Potenziale der Arbeitnehmenden entwickelt und durch interessante Entwicklungsperspektiven langfristig gebunden werden. Mit der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! können Firmen wettbewerbsfähig bleiben und unternehmerische Herausforderungen bewältigen.
Wer wird gefördert und welche Voraussetzungen bestehen?
Mit dem Teilhabechancengesetz werden Langzeitarbeitslose, die (wieder) in den Arbeitsmarkt einsteigen möchten sowie Arbeitgebende, die Langzeitarbeitslose einstellen möchten, gefördert.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz möchte die Bundesregierung die Chancen für die Qualifizierung von Arbeitnehmenden stärken und Arbeitsplätze für die Zukunft sichern. Die Weiterbildungskosten für die Mitarbeiter*innen können abhängig von der Unternehmensgröße bis zu 100% übernommen werden, wenn
- Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden, die über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassungsweiterbildung hinausgehen,
- die Weiterbildung mehr als drei Wochen (120 Unterrichtsstunden) dauert und außerhalb des Unternehmens stattfindet bzw. von einem externen Anbieter durchgeführt wird.
- der Bildungsträger für die Durchführung der Maßnahme eine AZAV-Zertifizierung nachweisen kann.
Beschäftigte, die das 45. Lebensjahr vollendet haben oder schwerbehindert sind, können unabhängig von der Unternehmensgröße bis zu 100% gefördert werden. Arbeitgebende können zusätzlich Lohnkostenzuschüsse erhalten, sofern die Beschäftigten während der Weiterbildung eine Lohnfortzahlung erhalten.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Ansprechpartner*in für sowohl (potentielle) Arbeitnehmende als auch einstellungswillige Arbeitgebende ist das Jobcenter. Bitte fragen Sie Ihren jeweiligen Ansprechpartner*innen nach Förderungen über die Paragraphen §16e oder §16i SGB II.
Die Arbeitnehmer*innen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein und können damit eine AZAV-zertifizierte Weiterbildung besuchen. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Arbeitgeber*innen-Service der Agentur für Arbeit in Verbindung.