TLVwA Förderung von betrieblichen Weiterbildungen in Thüringen
Wofür können die Förderungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) genutzt werden?
für berufliche Weiterbildungen
von Unternehmen
Das TLVwA bietet Förderungen für berufliche Weiterbildungen, die zur Fachkräftesicherung beitragen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Form einer Anteilsfinanzierung.
für individuelle Weiterbildungen
von Arbeitnehmenden / Privatpersonen
Das Thüringer Landesverwaltungsamt fördert individuelle Weiterbildungen, welche berufsbegleitend durchgeführt werden und in Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit von Arbeitnehmenden in Thüringen stehen.
Wer wird gefördert bzw. welche Voraussetzungen bestehen?
Unternehmen & Selbstständige
Es werden Projekte gefördert, die zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbstständigen beitragen. Dazu zählen natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Die Zuwendung beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben und erfolgt in Höhe der auf der Basis der aktuellen Bundes-Durchschnittkostensätze (B-DKS) ermittelten Ausgaben.
Arbeitnehmende & Privatpersonen
Für die individuelle Weiterbildung können Teilnahme- und Prüfungsgebühren mit bis zu 1.000 Euro gefördert werden. Pro Haushaltsjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden.
Vorausgesetzt die Arbeitnehmenden stehen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheid unter 55.000 Euro bei Einzelveranlagung und unter 110.000 € bei Zusammenveranlagung liegen.
Wie erhalten Sie die TLVwA Förderung?
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal Thüringen und postalisch.
- Erst nach dem postalischen Eingang des Antrages beim Thüringer Landesverwaltungsamt (Unternehmen 6 Wochen vorher), darf die verbindliche Anmeldung zur und der Beginn der Weiterbildung erfolgen.
- Die geplante Fortbildung muss von einem geeigneten und zertifizierten Weiterbildungsanbieter wie das Robotron Bildungs- und Beratungszentrum Erfurt durchgeführt werden.
- Die Auszahlung Ihres Weiterbildungsschecks erfolgt nach der Beendigung der Weiterbildung sowie der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises.